
Kooperationsberatung für MVZ, Ärztehäuser und Gemeinschaftspraxen
Klock & Küchler berät Sie bei Kooperationsvorhaben stets unter Berücksichtigung der Ziele aller beteiligten Ärzte als Gesellschafter.
Mit dem Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) bestehen seit 2007 verschiedene Möglichkeiten für Ärzte und Arztpraxen , sich organisatorisch als Unternehmen aufzustellen. Erlaubt sind seither:
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Anstellung von Ärzten
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Eröffnung von Zweigniederlassungen
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Überörtliche Gemeinschaftspraxen
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Teilgemeinschaftspraxen
Daraus ergeben sich viele Chancen zur besseren ärztlichen Zusammenarbeit – auch mit bereits seit längerem existierenden Formen wie
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Medizinischer Versorgungszentren (MVZ),
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Gemeinschaftspraxen,
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Praxisgemeinschaften,
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Apparategemeinschaften
Wichtig bei der Planung einer neuen Kooperation ist eine Prüfung der ökonomischen Auswirkungen, z.B.:
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Konsequenzen für die Abrechnung (Fallpunktzahlen, Fallwerte, Ordinationskomplexe, Fallzahlen etc.)
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Externe Folgen (Rechte/ Steuern)
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Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit (Apparate, Räume, Personal)
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Ablaufplanung in der Innenorganisation
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Marketing/ IGeL/ Ergänzungsleistungen
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Standorte