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Kooperationsberatung für MVZ, Ärztehäuser und Gemeinschaftspraxen

 

Klock & Küchler berät Sie bei Kooperationsvorhaben stets unter Berücksichtigung der Ziele aller beteiligten Ärzte als Gesellschafter.

 

Mit dem Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) bestehen seit 2007 verschiedene Möglichkeiten für Ärzte und Arztpraxen , sich organisatorisch als Unternehmen aufzustellen. Erlaubt sind seither:
 

  • Anstellung von Ärzten

  • Eröffnung von Zweigniederlassungen

  • Überörtliche Gemeinschaftspraxen

  • Teilgemeinschaftspraxen
     

Daraus ergeben sich viele Chancen zur besseren ärztlichen Zusammenarbeit – auch mit bereits seit längerem existierenden Formen wie
 

  • Medizinischer Versorgungszentren (MVZ),

  • Gemeinschaftspraxen,

  • Praxisgemeinschaften,

  • Apparategemeinschaften
     

Wichtig bei der Planung einer neuen Kooperation ist eine Prüfung der ökonomischen Auswirkungen, z.B.:

  • Konsequenzen für die Abrechnung (Fallpunktzahlen, Fallwerte, Ordinationskomplexe, Fallzahlen etc.)

  • Externe Folgen (Rechte/ Steuern)

  • Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit (Apparate, Räume, Personal)

  • Ablaufplanung in der Innenorganisation

  • Marketing/ IGeL/ Ergänzungsleistungen

  • Standorte

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