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Wertdefinitionen

 

An dieser Stelle werden die wichtigsten Begriffe, die im Rahmen der Praxisbewertung von Relevanz sind, definiert.  Wir haben uns dabei an den gebräuchlichsten Definitionen orientiert.

Praxiswert

Praxiswert

 

Der Praxiswert ist der Wert, der objektiv von einem neutralen Sachverständigen oder Berater für eine bestimmte Praxis ermittelt wird. Der Praxiswert setzt sich zusammen aus dem Substanzwert und dem Ideellen Wert.

 

Dabei werden subjektive Wertvorstellungen des Praxisinhabers oder des Praxisübernehmers nicht berücksichtigt. Dieser objektiv festgestellte Praxiswert kann Basis für einen noch zu vereinbarenden Kaufpreis sein.

(Symposium Praxiswertermittlung, Bergisch-Gladbach, 1995)

Substanzwert

Substanzwert

Eine Praxisbewertung soll immer den Substanzwert getrennt vom ideellen Wert ausweisen.  In folgender Definition wird der Substanzwert klar eingegrenzt:

„Der Substanzwert ist die Summe der einem Unternehmen dienenden Vermögensgegenstände, die auf einen bestimmten Zeitpunkt bewertet werden.“ 
(Paul Wollny, Unternehmens- und  Praxisübertragungen, 1994)

Auf eine Arztpraxis bezogen umfasst die Substanz:

  1. medizinische Geräte,

  2. Praxiseinrichtung,

  3. EDV-Systeme und Software,

  4. geringwertige Wirtschaftsgüter,

  5. Ge- und Verbrauchsmaterialien

Im Falle der Notwendigkeit einer exakten Vermögensabgrenzung (z. B. in Zugewinnverfahren) sind auch liquide Mittel, Forderungen, Praxisverbindlichkeiten, etc. der Substanz zuzurechnen.

Ideeller Wert

Bei einer fundierten Praxisbewertung kommt dem ideellen Wert eine entscheidende Bedeutung zu und dieser wird immer separat ermittelt. Der ideelle Wert umfasst die nichtmateriellen Werte einer Arztpraxis, wie Lage der Praxis, Patientenstamm und insbesondere den Ruf der Praxis.

 

Betriebswirtschaftlich ausgedrückt kann man den ideellen Wert wie folgt umschreiben:

„Der ideelle Wert einer Arztpraxis beinhaltet die Chance des Käufers, die in der Vergangenheit vom Verkäufer erzielten Umsätze auch in der Zukunft für sich selbst zu realisieren.“

Mathematisch kann man den ideellen Wert definieren als den Wert der Arztpraxis, der über den Substanzwert hinaus besteht, bzw.: Praxisgesamtwert ./. Substanzwert = Ideeller Wert.

Ideelle Wert

Zeitwert und Verkehrswert

Bei einer Praxisbewertung werden die Vermögensgegenstände der Arztpraxis üblicherweise mit dem Zeitwert bewertet. Der Zeitwert definiert sich gemäß der Leitsätze für Bewertung von Maschinen des Instituts für Sachverständigenwesen e.V., Seite 7, als

„… der Wert einer Maschine oder Anlage unter Berücksichtigung ihres Alters und ihres Betriebszustandes, insbesondere der Abnutzung und Instandhaltung der Verwendung und Nutzung sowie der durchschnittlichen technischen Nutzungs- und Lebensdauer.“

Dabei ist bei der Einschätzung der technischen Nutzungs- und Lebensdauer zu berücksichtigen, wie lange ein Vermögensgegenstand im Durchschnitt in der Lage ist, die gerätespezifische Leistung für das Unternehmen nutzbringend zu erstellen. Damit liegt die technische Nutzungs- und Lebensdauer in der Regel oberhalb der steuerlich anzusetzenden Nutzungsdauer, die sich an den Afa-Tabellen orientiert und die betriebs-gewöhnliche Nutzungsdauer zum Ausdruck bringt.

 

Häufig bleiben nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (steuerliche Abschreibungsdauer) Vermögensgegenstände noch im Unternehmen und bleiben Teil des Produktionsprozesses. Damit kommt ihnen noch ein tatsächlicher Wert zu, obwohl diese steuerlich bereits vollständig abgeschrieben sind.  Dieser Wert bemisst sich an den Kosten, die entstünden, wenn ein gleiches Gerät beschafft und in den Produktionsablauf integriert werden müsste. Der Zeitwert berücksichtigt demnach den Wert des Vermögensgegenstandes im Gesamtgefüge des Unternehmens. Der Preis beim Kauf des gleichwertigen Vermögensgegenstandes entspricht in der Regel dem Marktwert, falls ein freier Markt existiert.

 

Der Zeitwert liegt jedoch über dem Marktwert, wenn dem Vermögensgegenstand ein funktionaler Mehrwert zukommt. Dieser Mehrwert entsteht aus dem abgestimmten Einsatz des Gegenstandes im Produktionsablauf und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Gegenstände geliefert, aufgestellt, installiert (z.B. Software), eingebaut (Möbel, Röntgen), montiert und aufeinander abgestimmt werden müssen. Ebenso müssen Mitarbeiter evtl. eingewiesen und geschult werden, Genehmigungen sind ggf. erforderlich, Opportunitätskosten (z. B. Betriebsstillstand, Arbeitszeiten) können beim Ersatz entstehen.

 

Mit dem Zeitwert wird also der Wert eines Vermögensgegenstandes beschrieben, den dieser Gegenstand aktuell (bzw. zum Bewertungsstichtag) für das Unternehmen hat.

Der Verkehrswert wird gemäß der im Baugesetzbuch (§194) verwendeten Definition festgelegt:

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

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